Unsere AGB

1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Gegenleistungen
Die im Angebot der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes 10 gelten entsprechend.

3. Zahlung
Die Zahlung ( Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) ist wenn nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Der Bruttopreis enthält Kosten für Fracht, Porto, Verpackung und sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR nicht, sofern der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR oder ihrem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR ihren Verpflichtungen nach Abschnitt VI. Abs. 3 nicht nachgekommen ist.

4. Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Lieferung
Den Versand nimmt die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Gerät die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR mit ihren Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis in Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen – sowohl bei der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR als auch in dem Betrieb eines Zulieferers –, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlagen bleiben unberührt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR gegen den Auftraggeber Eigentum der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR ab. Die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR nimmt die Abtretung hiermit an. Der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR steht an den vom Auftraggeber angelieferten Satz- und Bilddaten, Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

6. Beanstandung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an der Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR eintrifft. Bei berechtigter Beanstandung ist die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR nach Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR oder dem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR oder dem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckereierzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solche Fall ist die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR von der Haftung befreit, wenn die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR ihre Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschuldung der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20% unter 2.000 kg auf 15%.

7. Verwahren, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

8. Datenträger
Bei Zuverfügungstellung von magnetischen und optischen und sonstige Datenträgern seitens des Auftraggebers haftet die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR nicht für den Verlust von Daten.

9. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

10. Eigentum, Urheberrecht
Die von der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Satz- und Bilddaten, Filme, Klischees und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Druckerei Heppner & Ziegeler GbR und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

11. Impressum
Die Druckerei Heppner & Ziegeler GbR kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in eigener Weise auf die Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Kassel. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.